Sie haben Fragen?
0214 / 70 79 011
28.10.2024

Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

4

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.


wavepoint GmbH & Co. KG
Moosweg 2
51377 Leverkusen
Tel.: 0214 / 70 79 011
Fax: 0214 / 70 79 012
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Kontaktieren Sie uns!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Dürfen wir Sie zurückrufen?

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben..

Kontaktformular

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben..
Kung Fu für Immobilien

Diese Homepage ist käuflich - mehr dazu in unserem Prospekt.

Downloaden

 
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen als Nutzer das bestmögliche Nutzererlebnis zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit unserem Einsatz von Cookies einverstanden. Details erfahren Sie hier.

Nach oben