Sie haben Fragen?
0214 / 70 79 011
23.09.2024

Urteil: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Falschparkens?

4

Ein Mieter, der durch Falschparken die Zufahrt blockiert, gibt keinen ausreichenden Grund für eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies entschied das Landgericht Berlin II (AZ: 63 S 193/23). Der Nachteil aufgrund des Falschparkens stufte das LG lediglich als Eigentumsstörung und nicht als Vertragsverletzung ein.

Sowohl die fristlose als auch ordentliche Kündigungen waren laut Gericht nicht gerechtfertigt. Grund dafür war, dass das Parken des Mieters die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar machte. Eine Abmahnung fehlte zudem, die als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung gilt.

Das Gericht wies darauf hin, dass Eigentümer sich bei Parkverstößen eher auf zivilrechtliche Mittel wie Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen sollten, um gegen unerlaubtes Parken vorzugehen, anstatt mietrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.


wavepoint GmbH & Co. KG
Moosweg 2
51377 Leverkusen
Tel.: 0214 / 70 79 011
Fax: 0214 / 70 79 012
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Kontaktieren Sie uns!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Dürfen wir Sie zurückrufen?

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben..

Kontaktformular

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben..
Kung Fu für Immobilien

Diese Homepage ist käuflich - mehr dazu in unserem Prospekt.

Downloaden

 
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen als Nutzer das bestmögliche Nutzererlebnis zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit unserem Einsatz von Cookies einverstanden. Details erfahren Sie hier.

Nach oben